Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege aus. Er errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Er ist bei seiner Tätigkeit streng neutral, ist also anders als der Rechtsanwalt nicht Interessenvertreter eines Beteiligten, sondern Dienstleistender aller Parteien.
Der Notar erforscht den Willen und die Ziele der Beteiligten und beurkundet hiernach rechtssicher formulierte Verträge und Erklärungen. Daneben nimmt er Beglaubigungen vor und sonstige ihm zugewiesene Aufgaben – etwa Verlosungen u.a. – wahr.
Für einige Verträge und Erklärungen ist nach dem Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben, so etwa bei Immobilienkauf, Firmengründung und -umgestaltung, Ehevertrag oder Erbvertrag. In anderen Fällen ist die Mitwirkung eines Notars jedenfalls dringend anzuraten: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Schenkung, Testament, Vorsorge-und Generalvollmacht, Patientenverfügung u.v.m.
Unsere Notare sind – wie in Schleswig-Holstein üblich – zugleich auch Rechtsanwälte. Als Anwaltsnotare können Sie ihre anwaltlichen Erfahrungen aus anderen Streitfällen in die aktuelle Vertragsgestaltung einbringen.