Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts sind wir zum einen als Verteidiger des Beschuldigten, dem eine Straftat, also ein Vergehen oder Verbrechen, vorgeworfen wird, oder auch des Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Bußgeldverfahren) tätig. Als Strafverteidiger (Wahl- oder Pflichtverteidiger) vertreten wir die Interessen des Beschuldigten und sorgen dafür, dass seine Rechte gewahrt und im Strafverfahren die rechtsstaatlichen Grundsätze des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beachtet werden. Nicht nur in Haftsachen (Untersuchungshaft), sondern in allen Strafsachen ist die frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll und notwendig. Dies gilt insbesondere auch auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts, das einen der Schwerpunkte unserer Tätigkeit darstellt.
Zum anderen vertreten wir aber auch die Geschädigten von Straftaten und nehmen als „Opferanwalt“ deren Rechte und Interessen wahr. In vom Gesetz festgelegten Fällen unterstützen wir als anwaltlicher Beistand die Geschädigten schon im Ermittlungsverfahren und später vor Gericht. Wir übernehmen die Vertretung der Nebenklage, machen etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend und beraten über mögliche Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Auch den Opfern von Straftaten kann in bestimmten Fällen ein Anwalt beigeordnet werden (wie dem Beschuldigten der Pflichtverteidiger) oder das Gericht kann dem Geschädigten für die anwaltliche Vertretung Prozesskostenhilfe bewilligen.