Privates Baurecht
Unsere Mandanten sind Bauherren und Bauunternehmer. Wir sind tätig bei der Durchsetzung der Forderungen der Bauhandwerker und Baufirmen gegen Auftraggeber, und zwar Bauherren und Generalunternehmer, einschließlich der Mittel zur Absicherung der Forderungen, wie Bauhandwerkersicherungshypothek u.a. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei diesem Rechtsgebiet bei den Baumängeln. Schon im Vorfeld eines Prozesses stellt sich die Frage der Beweisbarkeit mittels eines privaten Gutachtens oder eines selbstständigen Beweisverfahrens vor den Gerichten (Beweissicherung).
Baurechtsprozesse sind oft aufwändig und umfangreich. Sie benötigen eine fachlich fundierte juristische Vorbereitung und Begleitung, die wir gewährleisten können. Durch eine ausgewogene Gestaltung des Bauvertrages nach BGB oder VOB können Konflikte schon im Vorfeld vermieden oder minimiert werden. Die Vertragsgestaltung und -prüfung bildet deshalb einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.