Familienrecht
Das Familienrecht umfasst u.a. alle mit der Trennung und Scheidung von Ehegatten oder Lebenspartnern zusammenhängenden Fragen wie z.B. Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung usw.
Ferner beinhaltet das Familienrecht auch Verfahren nach Gewaltschutzgesetz, Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung, Unterhaltsansprüche in nichtehelichen Lebensgemeinschaften (Kindesunterhalt, Unterhalt aus Anlass der Geburt eines Kindes) und Fragen des Verwandtenunterhaltes (Elternunterhalt u.a.)
Wie kaum ein zweites Rechtsgebiet ist das Familienrecht zum einen geprägt durch rechtliche Spezialregelungen in Gesetz und Rechtsprechung, zum anderen durch eine in aller Regel hohe emotionale Betroffenheit der Beteiligten.
Wo dies möglich ist, versuchen wir bereits im Vorfeld, Streitpunkte einvernehmlich zu regeln, etwa durch den Abschluss eines Ehevertrages oder der nachträglichen Verständigung auf eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Denn eine ausgewogene, die wechselseitigen Interessen berücksichtigende Einigung ist für die Beteiligten, die oft – etwa durch gemeinsame Kinder – noch über Jahre miteinander verbunden sind, die günstigste Lösung.
In vielen Fällen gelingt dies allerdings nicht, so dass eine gerichtliche Klärung notwendig wird. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Besonderheiten zu beachten. So sind bei Bedarf die Möglichkeiten einer einstweiligen Anordnung (z.B. in Unterhaltssachen) zu prüfen, es sind tatsächlich wie rechtlich schwierige Berechnungen (etwa im Unterhaltsrecht oder beim Zugewinn) durchzuführen oder es sind die Konsequenzen einer Entscheidung für andere Rechtsgebiete (z.B. Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht oder Unterhaltsvorschussgesetz) zu bedenken.
Unsere Mandanten im Familienrecht sind etwa zu gleichen Teilen Frauen und Männer.