Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt auf dem Gebiet der Kündigungen, und zwar sowohl in der Vertretung vor den Arbeitsgerichten als auch im Vorfeld. Für Arbeitgeber ist es von großer Bedeutung, vor Ausspruch von Kündigungen umfassend über die individuellen Voraussetzungen und die betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Besonderheiten informiert zu werden. Es bedarf stets einer genauen Analyse der formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Kündigung und häufig ergibt sich daraus die Notwendigkeit intensiver Vorbereitungen vor Ausspruch einer Kündigung. Arbeitnehmer werden umfassend über die Chancen auf Erhalt des Arbeitsplatzes und die Möglichkeit einer Abfindung sowie über die sozialrechtlichen Folgen z.B. für das Arbeitslosengeld einschließlich der Problematik einer Sperrzeit informiert.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.
Die Beratung im Arbeitsrecht umfasst insbesondere die Bereiche Abmahnung, Änderungskündigung, Anfechtung von Arbeitsverträgen, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Arbeitspapiere, Arbeitszeiten, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Ausbildungsverhältnis, Befristung von Arbeitsverträgen, Betriebsverfassungsrecht, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Eingruppierung, Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Gehaltsansprüche, Geschäftsführerverhältnisse, Handelsvertreterrecht, Kündigung, Lohnzahlung, Mobbing, Mitbestimmung des Betriebsrats, Mutterschutzrecht, Personalvertretungsrecht, Recht schwerbehinderter Menschen, Sperrzeit, Statusfragen, Streikrecht, Tarifvertragsrecht, Teilzeit, Überstunden, Urlaub, Versetzung, Zeugnis.