Verkehrsrecht
Ein Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung der Rechte aus Verkehrsunfällen gegenüber Unfallgegnern und Haftpflichtversicherungen. Sorgfältig wird geprüft, ob Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten abzüglich Restwert geltend gemacht werden können. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schadenspauschale, An- und Abmeldekosten werden ebenso berücksichtigt wie der merkantile Minderwert nach einer Reparatur. Doch häufig sind auch Personen verletzt und es müssen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten und im äußersten Fall auch Unterhaltskosten durchgesetzt werden.
Im Verkehrsrecht sind häufig Vertretungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich, z.B. im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier wird konsequent das Recht auf Akteneinsicht, das nur einem Rechtsanwalt zusteht, wahrgenommen, um eine effektive und umfassende Vertretung unserer Mandanten zu gewährleisten.