Agrarrecht / Jagdrecht
Agrarrechtliche Fragestellungen berühren Aspekte des allgemeinen Zivilrechts, jedoch können auch verwaltungsrechtliche Bestimmungen und strafrechtliche Normen einschlägig sein.
In den Zeiten der Konzentration und Spezialisierung der Landwirtschaft bekommt die Verpachtung und entgeltliche Überlassung von landwirtschaftlichen Flächen sowie die Veräußerung oder Übergabe des Hofes eine steigende Bedeutung. Auch die Erschließung zusätzlicher Erwerbsquellen wie die erneuerbaren Energien oder andere gewerbliche Nutzungen des Hofes können Gegenstand rechtlicher Beratung sein. In Kooperationen mit anderen Landwirten oder Dritten stellen sich häufig gesellschaftsrechtliche Fragen, aber auch die Aufgabenverteilung, Finanzierung und Haftung zwischen den Partnern. Hier ergeben sich Schnittstellen zu Rechtsgebieten wie Bau-, Gesellschafts-, Steuerrecht und allgemeinem Zivilrecht.
Da auf landwirtschaftlichen Betrieben zumeist Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind auch arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
Die Haltung, Zucht und Vermarktung von Vieh gehört genauso zum Agrarrecht wie der Kauf oder die Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und die Beauftragung von Lohnunternehmern. Aufgrund gesetzlicher Privilegierungen spielt die Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes auch bei der Scheidung eines Landwirts oder im Erbfall eine wesentliche Rolle. Auch das ist Teil des Agrarrechts. Des Weiteren gehören des Naturschutz-, Tierschutzrecht sowie das Jagdrecht einschließlich das Recht der Jagdscheine und das Waffenrecht zum Agrarrecht.